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Der richtige Zeitpunkt für eine Zahnspange: Wann sollten Kinder anfangen?

Veröffentlicht von: Dr. Felix Bergschneider
Lesezeit: 8 Minuten

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Zahnspangen sind nicht nur im Erwachsenenalter, sondern auch im Kindesalter ein Thema. Oftmals werden erste Zahnfehlstellungen bereits von den Eltern im Kleinkindalter erkannt; etwaige Fehlstellungen des Gebisses werden zudem oft vom Kinderarzt oder vom Schularzt diagnostiziert und das Kind an einen Kieferorthopäden überwiesen, allerdings kann auch ohne Überweisung ein Besuch beim Kieferorthopäden sinnvoll sein. Im Folgenden soll der Frage, ab wann die Zahnspange für Kinder geeignet ist, im Detail auf den Grund gegangen werden.

Die Zahnspange: ab wann sie für Kinder geeignet ist

Das richtige Alter für eine kieferorthopädische Behandlung mit fester oder herausnehmbarer Zahnspange hängt von der Art der Zahn- und Kieferfehlstellungen ab. Bei manchen Fehlstellungen des Gebisses kann bereits eine Therapie des Milchgebisses sinnvoll sein. Dies fällt unter die Kategorie der sogenannten „Frühbehandlung“. Das Positive an einer solchen Frühbehandlung ist, dass sogenannte Leeway-Spaces (Platzreserven) genutzt werden können, um das Wachstum des kindlichen Kiefers positiv zu beeinflussen. Dadurch können schwerwiegende Fehlentwicklungen der Zähne bzw. des Kiefers verhindert werden.

Die erste Vorstellung beim Kieferorthopäden

Aus den soeben genannten Gründen ist es sinnvoll, das Kind bereits früh beim Kieferorthopäden vorzustellen. Das passende Alter liegt dabei etwa zwischen fünf und neun Jahren – vorausgesetzt, es werden nicht schon im jüngeren Lebensalter Auffälligkeiten des Kiefers bzw. der Zähne beobachtet.
Durch eine frühe Konsultation beim Kieferorthopäden können Fehlstellungen des Gebisses schnell diagnostiziert und adäquat therapiert werden. Zudem sind auch präventive Maßnahmen möglich, um Zahn- und Kieferfehlstellungen gar nicht erst entstehen zu lassen.

Die folgenden Beispiele zeigen auf, wann eine frühe Therapie mittels Zahnspange für Kinder sinnvoll ist:

Traumatischer Tiefbiss

Bei dieser Fehlstellung beißt sich das Kind mit den unteren Schneidezähnen in den Gaumen.

Kreuzbiss

Bei dieser Fehlstellung wachsen die Zähne des Oberkiefers an den Zähnen des unteren Kiefers vorbei.

Frontal offener Biss

Bei dieser Fehlstellung berühren die Zähne von Unter- und Oberkiefer einander nicht. Diese Fehlstellung entsteht häufig durch Daumenlutschen und ähnliche Gewohnheiten.

Umgekehrter Oberbiss

Bei dieser Fehlstellung stehen die unteren Zähne vor den oberen Zähnen.

Darum ist eine kieferorthopädische Frühbehandlung sinnvoll

Im Rahmen einer Frühbehandlung ist es möglich, derartige Zahnfehlstellungen nachhaltig zu therapieren. Die Kieferknochen befinden sich bei Kindern noch in der Wachstumsphase. Dadurch kann gezielt in das Wachstum eingegriffen werden und dieses beispielsweise gefördert oder gehemmt werden. Dabei ist es wichtig, dass bereits die ersten bleibenden Backenzähne beim Kind vorhanden sind, und dass die Milchfrontzähne bereits ausgefallen sind oder wackeln – das heißt, das Kind befindet sich in der ersten Wechselgebiss-Phase. Diese Phase tritt ab etwa dem sechsten Lebensjahr ein.
Da die Zahnspange für Kinder an den Milchzähnen nur unzureichend befestigt werden kann und auf diesen nicht gut hält, ist eine frühere Behandlung mittels Zahnspange im Normalfall eher weniger geeignet.
Sinnvoll ist eine Frühbehandlung jedenfalls dann, wenn diese spätere Komplikationen – wie etwa Wachstumsauffälligkeiten der zweiten Zähne bzw. des Kiefers – verhindern kann. Auch bei Kindern können nicht therapierte Fehlstellungen des Gebisses bereits Kiefergelenksprobleme verursachen. Eine rechtzeitige Therapie kann dies verhindern.

Finanzielle Aspekte hinsichtlich kieferorthopädischer Behandlungen bei Kindern

In den meisten Fällen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine kieferorthopädische Therapie per Zahnspange für Kinder. Die Voraussetzung dafür ist, dass die kieferorthopädische Indikationsgruppe 3-5 gewährleistet ist. Bei den kieferorthopädischen Indikationsgruppen handelt es sich um Einstufungen hinsichtlich Schwere von Zahn- und Kieferfehlstellungen. Stufe 1 beschreibt beispielsweise vorwiegend kosmetisch relevante Anomalien ohne medizinische Relevanz, Stufe 2 leichte Fehlstellungen des Gebisses, die den Alltag jedoch kaum beeinträchtigen. Daher bezahlt die Krankenkasse erst ab Stufe 3 – also ab mittelschweren Zahn- und Kieferfehlstellungen – etwaige Therapien für Kinder, darunter auch die Behandlung mithilfe der Zahnspange.

FAQ zum Thema „Zahnspange ab wann für Kinder“

Wie lange sollten Kinder die Zahnspange tragen?

Die genaue Tragedauer hängt zunächst vom Ausmaß der Zahn- bzw. Kieferfehlstellung ab. Eine Kieferfehlstellung, die der kieferorthopädischen Indikationsgruppe 3 entspricht, wird etwas schneller zu behandeln sein als eine Kieferfehlstellung der Indikationsgruppe 4 oder 5. Hinzu kommt die Auswahl zwischen einer festen oder einer herausnehmbaren Zahnspange. Die Vorteile einer festen Zahnspange sind, dass das Kind diese nie verlieren kann und die Behandlungsdauer mitunter etwas kürzer ist als bei einer herausnehmbaren Zahnspange. Eine herausnehmbare Zahnspange sollte jedenfalls mindestens 13 Stunden pro Tag von Ihrem Kind getragen werden, um gute kieferorthopädische Ergebnisse zu erzielen. Eine herausnehmbare Zahnspange kann auch nachts getragen werden. Im Durchschnitt dauert die Gesamtzeit der Therapie mit Zahnspange bei Kindern etwa drei bis vier Jahre. Mitunter wird zur Nachsorge auch das Tragen eines sogenannten Retainers empfohlen, um die korrekte Zahnstellung zu erhalten.

Zahnspange: Ab wann sollten Kinder sie tragen?

Die besten kieferorthopädischen Ergebnisse werden zwischen dem neunten und dem vierzehnten Lebensjahr erzielt. Um eine Zahnspange gut an den Zähnen befestigen zu können, ist es wichtig, dass die großen Backenzähne bereits vorhanden sind. Für jüngere Kinder existieren spezielle Mundeinlagen, welche die Muskulatur in Mund und Kiefer stärken (Funktionskieferorthopädie). Die Indikation richtet sich im Zweifelsfall immer nach den individuellen Bedürfnissen Ihres Kindes.

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