HÄUFIGE FRAGEN
FAQ – SCHNELLE ANTWORTEN AUF EINEN BLICK
Wir möchten Ihnen schon vor Ihrem ersten Besuch mögliche Fragen oder Unklarheiten beantworten.
Haben Sie noch Fragen?
Wir freuen uns Ihnen persönlich mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Lassen Sie sich beraten!
ICH BIN BERUFSTÄTIG UND KANN ERST TERMINE NACH FEIERABEND WAHRNEHMEN. IST EIN TERMIN AUCH AUSSERHALB IHRER REGULÄREN SPRECHZEITEN MÖGLICH?
Unsere Praxis bietet auch Termine ausserhalb unserer regulären Sprechzeiten an. Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin ganz nach Ihrem Kalender, sei es am Abend oder am Wochenende.
WENN ICH FRÜHER ANFANGE, BIN ICH DANN AUCH FRÜHER FERTIG?
Ein früher Behandlungsbeginn bedeutet nicht zwingend, dass die Behandlung früher abgeschlossen ist. Ziel ist, den Zeitpunkt des Behandlungsbeginns so optimal zu wählen, dass die Behandlungsdauer möglichst kurz ist.
WIE LANGE DAUERT EINE KIEFERORTHOPÄDISCHE BEHANDLUNG?
Die Behandlungsdauer ist bei jedem Patienten unterschiedlich, jedoch wird jede kieferorthopädische Behandlung in eine aktive und eine Retentionsphase unterteilt.
In der Regel dauert die Phase mit einer herausnehmbaren Zahnspange 9 bis 12 Monate. Nachdem die Kiefer durch die lockere Zahnspange in die richtige Position gebracht wurden, folgt häufig die Einstellung der richtigen Verzahnung mit einer festen Zahnspange mit einer Dauer von circa 1 bis 2 Jahre. In der anschließenden Retentionsphase, die mindestens ein Jahr dauern sollte, wird das Behandlungsergebnis stabilisiert.
In der Regel dauert die Phase mit einer herausnehmbaren Zahnspange 9 bis 12 Monate. Nachdem die Kiefer durch die lockere Zahnspange in die richtige Position gebracht wurden, folgt häufig die Einstellung der richtigen Verzahnung mit einer festen Zahnspange mit einer Dauer von circa 1 bis 2 Jahre. In der anschließenden Retentionsphase, die mindestens ein Jahr dauern sollte, wird das Behandlungsergebnis stabilisiert.
WARUM IST DIE MOTIVATION UND MITARBEIT SO WICHTIG?
Die gute und aktive Mitarbeit sichert den Erfolg der kieferorthopädischen Therapie und entscheidet maßgeblich mit über die Dauer der Behandlung. Denn nur so kann die Kiefer- und Zahnfehlstellung, wie anfänglich besprochen und geplant, korrigiert werden.
Besonders bei einer Korrektur mit einer losen Zahnspange ist das gewissenhafte Tragen und Einstellen der kieferorthopädischen Apparatur sowie das Befolgen der Anweisungen des Kieferorthopäden und des Personals sehr wichtig. Je nach Tragedisziplin und Tragedauer können mit einer losen Zahnspange bereits nach wenigen Wochen die ersten Ergebnisse festgestellt werden.
Besonders bei einer Korrektur mit einer losen Zahnspange ist das gewissenhafte Tragen und Einstellen der kieferorthopädischen Apparatur sowie das Befolgen der Anweisungen des Kieferorthopäden und des Personals sehr wichtig. Je nach Tragedisziplin und Tragedauer können mit einer losen Zahnspange bereits nach wenigen Wochen die ersten Ergebnisse festgestellt werden.
WARUM SIND MILCHZÄHNE SO WICHTIG?
Die ersten Zähne, die Milchzähne, erfüllen verschiedene Funktionen, die eine große Rolle in der kindlichen Entwicklung spielen. Die Milchzähne helfen dem Kind Sprechen zu lernen und werden natürlich zum Kauen und Essen benötigt. Vor allem dienen sie den nachfolgenden bleibenden Zähnen als Platzhalter, beugen so spätere Zahnfehlstellungen vor und unterstützen die Entwicklung der Kiefer- sowie Mundmuskulatur.
Fällt der Milchzahn aufgrund eines Unfalls vorzeitig aus oder muss er wegen einer Erkrankung gezogen werden, entsteht eine Lücke. Die verbleibenden Milchzähne können sich nun verschieben, die Lücke ist nicht mehr für den bleibenden Zahn frei und so kann es zu Zahnfehlstellungen auch bei den nachkommenden zweiten Zähnen kommen.
Fällt der Milchzahn aufgrund eines Unfalls vorzeitig aus oder muss er wegen einer Erkrankung gezogen werden, entsteht eine Lücke. Die verbleibenden Milchzähne können sich nun verschieben, die Lücke ist nicht mehr für den bleibenden Zahn frei und so kann es zu Zahnfehlstellungen auch bei den nachkommenden zweiten Zähnen kommen.
MÜSSEN FÜR DEN START EINER KIEFERORTHOPÄDISCHEN BEHANDLUNG ALLE BLEIBENDEN ZÄHNE DA SEIN?
Nein, denn kieferorthopädische Behandlungen können in jedem Alter notwendig sein und können einen Beginn vor Abschluss des vollständingen Zahnwechsels von Nöten machen, wenn es auch meist Sinn macht den vollständigen Wechsel abzuwarten.
Bitte verlassen Sie sich hier auf unsere Erfahrung und unser Fachwissen.
WAS IST EIN KIEFERORTHOPÄDE?
Ein Fachzahnarzt für Kieferorthopädie oder ein Kieferorthopäde ist ein Zahnarzt, der nach erfolgreichem Abschluss seines Studiums zahnärztlich gearbeitet hat und anschließend eine mindestens dreijährige Fachzahnarztweiterbildung absolviert hat. Diese erfolgt in Vollzeit und hauptberuflich und kann nur in einer dafür zertifizierten kieferorthopädischen Fachpraxis und in den Abteilungen für Kieferorthopädie der Universitätskliniken erfolgen.
Während dieser Zeit beschäftigt man sich ausschliesslich mit dem Fachbereich der Kieferorthopädie, was diese intensive und umfangreiche Weiterbildung einzigartig macht. Abgeschlossen wird diese Ausbildung mit einer Facharztprüfung. Nur wer diese intensive Weiterbildung genossen und mit dieser Qualifikationen abgeschlossen hat, darf sich als Kieferorthopäde oder Fachzahnarzt für Kieferorthopädie bezeichnen.
Während dieser Zeit beschäftigt man sich ausschliesslich mit dem Fachbereich der Kieferorthopädie, was diese intensive und umfangreiche Weiterbildung einzigartig macht. Abgeschlossen wird diese Ausbildung mit einer Facharztprüfung. Nur wer diese intensive Weiterbildung genossen und mit dieser Qualifikationen abgeschlossen hat, darf sich als Kieferorthopäde oder Fachzahnarzt für Kieferorthopädie bezeichnen.
SIND WÄHREND EINER KIEFERORTHOPÄDISCHEN BEHANDLUNG KONTROLLEN BEIM ZAHNARZT NOTWENDIG?
Ja, denn eine kieferorthopädische Behandlung ist völlig unabhängig von den regelmäßigen Kontrollterminen bei Ihrem Hauszahnarzt. Ihr Hauszahnarzt ist Ihr Ansprechpartner für die allgemeinzahnärztlichen Fragestellungen, während der Kieferorthopäde auf die Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen spezialisiert ist.
WANN ZAHLEN GESETZLICHE KRANKENKASSEN DIE KOSTEN EINER KIEFERORTHOPÄDISCHEN BEHANDLUNG?
Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen haben Anspruch auf kieferorthopädische Leistungen, abhängig vom Schweregrad der Fehlstellung. Darum wurden fünf sogenannte kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG) eingeführt, in die die vorliegende Fehlstellung eingeteilt werden muss. Ab dem 3. Schweregrad (KIG3) übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine ausreichend wirtschaftliche kieferorthopädische Behandlung. Fehlstellungen, die in die 1. und 2. Gruppe (KIG 1+2) fallen, sind aus medizinischer Sicht behandlungsbedürftig, aber die Kosten werden von den Krankenkassen nicht übernommen. Wird eine Behandlung nach dem 18. Lebensjahr begonnen, zahlen die gesetzlichen Krankenkassen, wenn es sich um eine Behandlung einer skelettalen Dysgnathie handelt, die in Kombination mit einer kieferchirurgischen Operation behandelt wird.
KÖNNEN ZAHN- UND KIEFERFEHLSTELLUNGEN SCHULD AN RÜCKENLEIDEN ODER ÄHNLICHEM SEIN?
Viele, auch junge Patienten, leiden unter Kopf- und Nackenschmerzen, muskulären Verspannungen, Schwindel oder Tinnitus, ebenso können eingeschränkte Mundöffnung oder Reib- und Knackgeräusche auftauchen, nächtliches Knirschen und Pressen können den Schlaf mindern.
In solchen Fällen sprechen wir von einer Funktionsstörung, einer Cranimandibulären Dysfunktion (CMD).
Wir sind speziell geschult, um Fehlstellungen des Kiefergelenks zu erkennen und Ihnen entsprechende Therapiemöglichkeiten anbieten zu können.
Um Ihnen eine bestmögliche Rundumversorgung und Funktionswiederherstellung zu garantieren, arbeiten wir eng interdisziplinär mit Experten aus der Physiotherapie und angrenzenden Disziplinen zusammen.
In solchen Fällen sprechen wir von einer Funktionsstörung, einer Cranimandibulären Dysfunktion (CMD).
Wir sind speziell geschult, um Fehlstellungen des Kiefergelenks zu erkennen und Ihnen entsprechende Therapiemöglichkeiten anbieten zu können.
Um Ihnen eine bestmögliche Rundumversorgung und Funktionswiederherstellung zu garantieren, arbeiten wir eng interdisziplinär mit Experten aus der Physiotherapie und angrenzenden Disziplinen zusammen.
WAS SOLLTE MAN ZUR ERSTEN KIEFERORTHOPÄDISCHEN BERATUNG MITBRINGEN?
Um eventuelle Wartezeiten zu vermeiden, können Sie in dem Bereich Neupatientenservice einen Anamnesebogen herunterladen und Ihn zu Ihrem ersten Termin bereits ausgefüllt mitbringen.
Falls Röntgenbilder, Modelle oder ähnliche Unterlagen vorliegen, können Sie uns dies telefonisch bei der Terminvereinbarung mitteilen und zum Gespräch mitbringen.
Falls Röntgenbilder, Modelle oder ähnliche Unterlagen vorliegen, können Sie uns dies telefonisch bei der Terminvereinbarung mitteilen und zum Gespräch mitbringen.
GIBT ES FINANZIERUNGSMÖGLICHKEITEN?
Um Ihren individuellen Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten gerecht werden zu können, arbeiten wir mit einer Abrechnungsgesellschaft zusammen, was es uns ermöglicht Ihnen eine auf Sie angepasste Ratenfinanzierung anbieten zu können. Lassen Sie sich beraten.
WAS IST EINE FRÜHBEHANDLUNG?
Bei manchen Kindern ist eine kurze kieferorthopädische Behandlung auch schon in einem Alter von 6-9 Jahren nötig. Das gilt für besonders ausgeprägte Anomalien wie Kreuzbisse, lutschoffene Bisse oder sehr große Stufen zwischen Ober- und Unterkiefer. Diese Anomalien werden oft durch den behandelnden Zahnarzt entdeckt, der Sie dann frühzeitig mit Ihrem Kind zum Kieferorthopäden überweist.
KANN EIN KIEFERORTHOPÄDISCHER LÜCKENSCHLUSS EIN IMPLANTAT ERSETZEN?
Ein kieferorthopädischer Lückenschluss kann, sowohl bei Kindern und Jugendlichen als auch bei Erwachsenen, eine gute Alternative zum Zahnimplantat darstellen. Mit Hilfe einer festsitzenden Zahnspange werden die Nachbarzähne so bewegt, dass sie den fehlenden oder nicht angelegten Zahn natürlich ersetzen. So schließt am Ende ein eigener Zahn die Lücke, ohne dass ein Implantat oder eine Brücke notwendig werden. Durch die innenliegende Zahnspange (Lingualtechnik) ist dies sogar unsichtbar und ästhetisch unauffällig möglich.